Fragen und Antworten (FAQ)

Die Lohmann-Partner AG hat vinkulierte Namensaktien ausgegeben. Der Eigentümer einer Namensaktie wird namentlich in das Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen. Die Aktiengesellschaft kennt dadurch ihre Aktionäre. Der Zusatz „vinkuliert“ bedeutet, dass der Vorstand der Aktiengesellschaft der Übertragung von Aktien an neue Eigentümer zustimmen muss. Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn neue Aktionäre die Interessen der Aktiengesellschaft schädigen – beispielsweise wenn es sich um konkurrierende Unternehmen handelt.

Im Umlauf befindliche Aktien können von Mitarbeitern, Familienangehörigen, Pensionären und auch interessierten Dritten jederzeit zu frei verhandelten Preisen erworben werden. Neue Aktien zum Vorzugskurs können nur von Mitarbeitern gekauft werden. Dann gilt eine Sperrfrist von zwei Jahren für den Verkauf. Zum Kreis der hierzu berechtigten Mitarbeiter gehören alle Unternehmen der Lohmann-Gruppe an denen die Lohmann GmbH & Co. KG mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist.

Auch ausgeschiedene Mitarbeiter können Aktionäre bleiben. Viele Pensionäre nutzen die jährliche Dividende als Zusatzrente.

Der Bereich Lohmann-Zentralfunktionen fungiert quasi als Börsenmakler und bringt Kauf- und Verkaufsinteressenten zueinander. Wer kaufen oder verkaufen will, wendet sich mit Angabe der gewünschten Anzahl und des Preises der Aktien an Silke Sartor (Telefon 02631/ 34 6767) oder Olaf Roth (02631/34 6819). Im Bereich „Downloads/Formulare“ stehen auch entsprechende Formulare zur Verfügung.

Es besteht auch die Möglichkeit, Aktien im Rahmen eines Sparvertrags zu erwerben, bei dem regelmäßig Sparbeträge von Lohn, Gehalt oder Sonderzahlung einbehalten und auf einem Sparkonto gutgeschrieben werden (mindestens € 25,00 pro Monat). Einmal jährlich nach der Hauptversammlung wird das Sparguthaben in Aktien angelegt. Bis dahin wird das Sparguthaben wie das Darlehensguthaben verzinst (Zinssatz: 3-Monats-EURIBOR + 1% / im 1. Quartal 2024 4,90 %).

Die Beteiligungshöchstgrenze ist zurzeit bei 62.500 Stück pro Aktionär festgelegt (unter Berücksichtigung des in 2015 erfolgten Aktiensplits im Verhältnis 1:5)

Die Aktien werden ausschließlich in Aktiendepots bei der Sparkasse Neuwied verwahrt. Für den Aktionär fallen dafür keine Kosten an. Die Dividende wird bei Vorlage eines Freistellungsauftrags ohne den Abzug der Kapitalertragssteuer gutgeschrieben.

Die Dividende ist eine gewinnabhängige Zahlung an die Aktionäre. Über die Höhe der Dividende wird jährlich von der Hauptversammlung beschlossen. Die Höhe richtet sich dabei in erster Linie nach dem Bilanzgewinn und der wirtschaftlichen Perspektive des Unternehmens. Die Dividendenzahlungen der Vergangenheit sind unter dem Menüpunkt „Aktienkurs-Rendite“ aufgeführt.

Die Dividendenrendite ist eine Kennzahl für den prozentualen Anteil der Ausschüttung einer Aktiengesellschaft am Aktienkurs. Sie misst die Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Berechnet wird sie, indem die Dividende ins Verhältnis zum Kaufpreis der Aktie gesetzt wird.

Die Dividendenausschüttungen fließen auf ein Guthabenkonto des Aktionärs bei der Lohmann-Partner AG und werden dort verzinst (Zinssatz: 3-Monats-EURIBOR + 1% / im 1. Quartal 2024 4,90%). Der Aktionär kann über dieses Geld frei verfügen und damit wieder neue Aktien kaufen. Er kann die Dividenden verzinslich stehen lassen oder auf ein Bankkonto überweisen lassen zur freien Verwendung.

Die Sparkasse Neuwied ist die Depotbank, die für die ordnungsgemäße Verbuchung der Aktien zuständig ist. Nach dem Kauf oder Verkauf der Aktien erhalten Käufer und Verkäufer eine entsprechende Buchungsanzeige. Zum Jahresende versendet die Sparkasse Neuwied einen Depotauszug an alle Aktionäre, aus dem sich die Anzahl der Aktien ergibt. Da es für die Lohmann-Partner Aktie keinen Börsenkurs gibt, wird der Aktienwert formell mit „0“ angegeben. Aktionäre können der Sparkasse Neuwied einen Freistellungsauftrag erteilen, so dass bei der Dividendenausschüttung keine Steuern abgezogen werden müssen.

Der Freistellungsauftrag muss der Sparkasse Neuwied erteilt werden. Bitte rufen Sie hierzu Ihren pesönlichen Kundenberater an oder die Wertpapier- und Vermögensberatung, Herr Sahm ( Tel. 02631 / 806-4628). Bereits bei der Sparkasse Neuwied erteilte Freistellungsaufträge gelten auch für die Lohmann-Partner Aktien.

Für eine vereinfachte Abwicklung der Dividendenzahlung wird für jeden Aktionär ein Darlehenskonto bei der Lohmann-Partner AG eingerichtet. Dabei handelt es sich um ein verzinstes Guthabenkonto (3-Monats-EURIBOR + 1% / im 1. Quartal 2024 4,90%), über das die Aktionäre frei verfügen können. Einzahlungen auf dieses Konto sind nur zum Erwerb von Aktien möglich. Zum Jahresende erhalten die Aktionäre einen Kontoauszug mit allen Kontobewegungen und der Zinsabrechnung. Die Zinsgutschrift erfolgt ohne Abzug von Steuern. Gleichwohl sind diese Zinserträge steuerpflichtig und in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Für das Darlehenskonto kann kein Freistellungsauftrag erteilt werden.

Für die Lohmann-Partner Aktie gelten die typischerweise mit einer Aktienanlage verbundenen Chancen und Risiken. Die Lohmann-Partner Aktie verkörpert eine Kapitalbeteiligung an Lohmann. Somit sind die Aktionäre am finanziellen Erfolg von Lohmann beteiligt und tragen auch das unternehmerische Risiko. Schwankungen des Aktienkurses sind möglich. Die Aktie weist eine geringere Liquidität als börsennotierte Aktien auf, weil nicht immer den Kaufinteressenten eine gleiche Anzahl von Verkaufsinteressenten gegenübersteht. Generell ist ein langfristiger Anlagehorizont erforderlich.

Ihr Kontakt zu uns:

 

Herr Olaf Roth

(Tel: 02631/34-6819)

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Frau Silke Sartor

(Tel: 02631/34-6767)

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